Förderungsmittel werden für Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Kontraktoren zu Verfügung gestellt.
Gefördert werden Investitionen für Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte.
Kriterien:
Beispiele förderfähiger Maßnahmen sind:
Nicht-rückzahlbarer Cash-Zuschuss
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Die Berechnung der Förderung erfolgt abhängig von der Investitionshöhe und Art der Maßnahme:
Sollten Sie eine inhaltliche Überschneidung Ihrer Projekte/Investitionen erkennen, prüfen wir gerne Ihre Fördermöglichkeit in einem kostenlosen Förderscreening.
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