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Steiermark aufgepasst
Bis zu 800.000 Euro Förderung sichern
Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
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STARK Förderrichtlinie für Transformationstechnologien

Beitrag vom 6. November 2024

STARK Förderrichtlinie

Grafik von blauem Stern

unterstützt deutsche Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien

Grafik von blauem Kompass

bis zu 150 Mio Euro pro Unternehmen/
in bestimmten Fällen bis zu 200 Mio Euro pro Unternehmen

Grafik von Einstellungen

Einreichungen bis zum 06.Dezember 2024 möglich

Was wird gefördert?

Die Förderbekanntmachung „Transformationstechnologien“ unterstützt gezielt Investitionen, die den Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten für Schlüsseltechnologien der Energiewende vorantreiben. Gefördert werden Projekte, die in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 InvKG angesiedelt sind und der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK vom 13.08.2024 entsprechen.

Im Fokus stehen dabei die folgenden Transformationstechnologien:

  • Batterien
  • Solarpaneele
  • Windturbinen
  • Wärmepumpen
  • Elektrolyseure
  • Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen:

  • der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland
  • KMU, die im Fördergebiet ansässig sind
  • Unternehmen, die in Transformationstechnologien investieren wollen
  • Unternehmen, die durch ihre Investitionen positive Auswirkungen auf die betroffenen Kohleregionen erwarten lassen

Wie und wie viel wird gefördert?

Die STARK Förderrichtlinie erfolgt im Rahmen der Projektförderung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis gewährt.

  • Grundsätzliche Beihilfeintensität-> 15% (150 Millionen € pro Unternehmen in Deutschland)
  • Investitionen in C-Fördergebieten-> 20% (200 Millionen € pro Unternehmen in Deutschland)
  • In Fördergebieten nach §§ 2, 11 & 12 InvKG-> 20% (200 Millionen € pro Unternehmen in Deutschland)
  • Investitionen von kleinen Unternehmen->Beihilfeintensitäten um weitere 20 Prozentpunkte 
  • Investitionen von mittleren Unternehmen->Beihilfeintensitäten um weitere 10 Prozentpunkte

Förderbar sind:

  • Materielle Vermögenswerte: Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung, Maschinen
  • Immaterielle Vermögenswerte: Patentrechte, Lizenzen, Know-how, Sonstiges geistiges Eigentum


Weitere Infos

Die Einreichung von Projektskizzen ist laufend bis 06.Dezember 2024 und dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH vorzulegen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des BMWK

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Expert:innen wenden

oder ein kostenloses Erstgespräch anfragen.
Sie können auch gerne in unserem Kalender einen Termin für eine unverbindliche Beratung buchen.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

 

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

Ines Anders

Team Lead
Ines Anders ist Teil unseres Teams in Graz und leitet den Bereich Förderungen in Deutschland.

Elena Soriano

Senior Consultant
Elena Soriano ist Teil unseres Teams in Wien. Sie arbeitet im Bereich Forschungszulage.

Christopher Scholz

Senior Consultant
Christopher Scholz ist Teil unseres Teams in Berlin und zuständig für Förderprojekte in Deutschland.

Karolina Niendorf

Senior Consultant
Karolina Niendorf ist Teil unseres Teams in Deutschland und zuständig für Förderprojekte im Bereich Forschungszulage.

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