Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, welches am 01.01.2025 in Kraft tritt wurde in mehreren Bereichen optimiert:
Künftig werden junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren stärker gefördert, um ihnen den Einstieg in anspruchsvolle Innovationsprojekte zu erleichtern. Außerdem wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch zusätzliche Dienstleistungen zur Markteinführung intensiver unterstützt.
Das Hauptziel des ZIM-Programms ist die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und damit der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe.
Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche, von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Markteinführung von Innovationen.
Im Detail werden folgende Aspekte gefördert:
Die Hauptzielgruppe der novellierten ZIM-Richtlinie sind:
Die ZIM Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die genaue Höhe der Zuwendung und die Fördersätze variieren je nach Art des Projekts, der Unternehmensgröße und Projektform.
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