Sie denken an eine Förderung aber Ihr F&E-Projekt ist schon gestartet? Kein Problem: Die Forschungszulage ist das Förderinstrument, das auch laufende und sogar abgeschlossene F&E-Projekte mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten unterstützt. Und das themenoffen und mit bis zu € 3,5 Mio. pro Jahr!
Der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition wurde ab 2024 auf 35% angehoben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten, sondern auch (unter bestimmten Voraussetzungen) die Auftragskosten sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Ende 2024 endet die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020. Generell können Anträge auf Forschungszulage beim Finanzamt nachträglich bis zum Ablauf von 4 Jahren gestellt werden.