Die AWS stellt Garantien zur Verfügung für:
• Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
• Errichtung einer Tochtergesellschaft oder eines Joint-Ventures,
• Erweiterung einer bestehenden Beteiligung
Die dabei berücksichtigbaren Kosten sind:
• Übernahme von Unternehmen/Unternehmensteilen (share deal und asset deal) und damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel
• Erstinvestitionen (Neuanschaffungen) im Rahmen der Errichtung oder Erweiterung einer Beteiligung im Ausland sowie
• damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel.