Für das Bayerische Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) erfolgen die Zuwendungen als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Es werden nur Zuschüsse ausgereicht, die eine Höhe von mindestens 15.000 Euro (Bagatellgrenze) erreichen.
Gewährung von Zuschüssen für:
-bis zu 45% der förderfähigen Kosten
-bei Softwareunternehmen max. 150.000 EUR.
-bis zu 35% der förderfähigen Kosten
-max. 26.000 EUR, in Ausnahmefällen bis zu 52.000 EUR.
Die Projektskizze und der Antrag sind vor Beginn des Vorhabens an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH zu übermitteln.