efördert werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung mit einem überschaubaren Projektvolumen.
Ziel der Projekte ist die Entwicklung eines verwertbaren Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung – einschließlich digitaler Innovationen.
Die inhaltliche Ausrichtung sowie die eingesetzten Schlüsseltechnologien werden von den Unternehmen eigenverantwortlich festgelegt.
Nicht förderfähig sind hingegen Vorhaben mit reinem Engineeringcharakter, da deren Umsetzung in der Regel mit einem geringen technologischen Risiko verbunden ist.
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie Unternehmen in Gründung (Startups) können diese Förderung laufend beantragen.
Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern – etwa Universitätsinstituten oder Fachhochschulen – ist möglich, aber nicht verpflichtend. Solche Kooperationen können im Rahmen der Bewertung positiv berücksichtigt (bonifiziert) werden.
Bei Kooperationen mit anderen Unternehmen ergibt sich hingegen keine Erhöhung der Förderungsintensität.
Gefördert werden Projektkosten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen mit einer Förderungsquote von bis zu 60 %. Die maximal anerkannten Gesamtkosten pro Projekt betragen 150.000 EUR.
Die konkrete Förderungsintensität richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Kooperationsstatus:
Mittelunternehmen (MU):
– Standardförderung: 35 %
– mit wissenschaftlicher Kooperation: bis zu 50 %
Kleinunternehmen (KU):
– Standardförderung: 45 %
– mit wissenschaftlicher Kooperation: bis zu 60 %