Was?
Förderfähig sind innovative PV-Anlagen (10 kWp bis 5 MW) und Stromspeicher (ohne Größeneinschränkung) und durch innovative Komponenten oder Integrationskonzepte überzeugen.
Wer?
Alle Unternehmen aller Branchen inkl. Vereine und öffentliche Einrichtungen
Wie?
Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse: PV-Investitionen werden mit 35-65%, Stromspeicher mit 20-30% bezuschusst.
Was?
Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie
Wer?
Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch bzw. deren bevollmächtigte Vertretung
Wie?
Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale abhängig von der gewählten Systemlösung
Was?
Es werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei
Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind, gefördert.
Wer?
Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich GebäudeeigentümerInnen laut Grundbuch einen Antrag stellen
Wie?
Die Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale abhängig vom umgesetzten Dämmstandard und der
Wohnnutzfläche.
Investitionsförderungen für KMUs
Zielgruppe:
Produktionsunternehmen sowie produktionsnahe Dienstleister
Förderfähig:
Kosten für Bau, Maschinen, Einrichtung, IT etc.
Zusätzliche Infos:
In einzelnen Bundesländern sind Sonderförderungen möglich