Die Förderung unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie.
Im Detail werden folgende Bereiche gefördert:
Die Zuwendungen von Projektförderungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
Die Bemessungsgrundlage hängt vom Antragsteller ab.
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten:
– 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe a AGVO)
– 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe b AGVO)
– 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe c AGVO)
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten: individuell bis zu 100 % Förderung möglich
zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt
-Wissenschaftskommunikation
-Projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten
-CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen
Die Einreichungsfrist der Projektskizzen ist der 03.03.2025.
Das BMBF mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Weitere Infos finden Sie hier
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen