Die Förderung unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie.
Im Detail werden folgende Bereiche gefördert:
Die Förderung von Zukunftstechnologien kann sowohl für Verbundvorhaben mit mehreren Partnern als auch für Einzelvorhaben erfolgen
Die Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ spricht sowohl etablierte Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen und KMUs mit einer eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an.
Darunter fallen:
Die Förderichtlinie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Bemessungsgrundlage hängt vom Antragsteller ab.
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten: in Förderaufrufen gemäß AGVO geregelt
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten: individuell bis zu 100 % Förderung möglich
zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt
-Wissenschaftskommunikation
-Projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten
-CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen
Weitere Infos finden Sie hier