Antragsberechtigt sind Unternehmen die,
-jünger als zwei Jahre alt sind
-weniger als 50 Personen beschäftigen
-einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz unter 10 Mio. Euro haben
Die Erfolgskontrolle erfolgt in bis zu drei Etappen während der Förderlaufzeit. Diese Etappen sind an individuelle Meilensteine geknüpft, die im Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Die Anzahl der Etappen hängt von der Höhe der Förderung ab:
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