Angesichts des wachsenden Anteils volatiler Energiequellen wie Sonne und Wind steigt der Bedarf, die zeitliche Diskrepanz zwischen Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie auszugleichen und gleichzeitig Strom- sowie Wärmenetze zu entlasten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie deren Integration in das Energiesystem zu erleichtern, kommt Speichern für Strom- und Wärmeenergie eine immer größere Bedeutung zu.
Ziel dieses Programms ist es, durch die Förderung von Wärmespeicher- und systemdienlichen Stromspeicheranlagen eine optimierte Energieversorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen erfolgreiche Praxisbeispiele Investoren dazu motivieren, ähnliche Projekte umzusetzen. Mit der Neuauflage des Förderprogramms soll ein weiterer starker Impuls für die flächendeckende Einführung von Großspeichern gesetzt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Investitionsmaßnahmen als auch die Planung innovativer Strom- und Wärmespeicheranlagen unterstützt.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die die Planung und Umsetzung innovativer Strom- oder Wärmespeicheranlagen anstreben.
Für Antragsteller:innen, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, erfolgt die Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes im Zuge der Endabrechnung.
Für das Förderprogramm „Großspeicheranlagen“ stehen insgesamt 75 Mio. Euro zur Verfügung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den umweltrelevanten Investitionskosten, abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand: