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Steiermark aufgepasst
Bis zu 800.000 Euro Förderung sichern
Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
News

Novellierte ZIM-Richtlinie

Beitrag vom 23. Dezember 2024


Das Hauptziel des ZIM-Programms ist die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und damit der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe.

Die novellierte ZIM-Richtlinie im Überblick

Grafik von blauem Stern

„Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ des BMWK fördert die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer, junger Unternehmen

Grafik von blauem Kompass

als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung

Grafik von Einstellungen

ab 01.01.2025


Neuerung ZIM

Die neue ZIM-Richtlinie, welche am 01.01.2025 in Kraft tritt, wurde in mehreren Bereichen optimiert:

 

Anpassungen der Förderbedingungen

  • Anforderungen an FuE-Projekte: FuE-Projekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die sich am internationalen Stand der Technik orientieren und die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung mindestens erfüllen.

 

Erweiterte Definition antragsberechtigter Unternehmen

  • KMU
  • Mittelständische Unternehmen mit < 500 Beschäftigten
  • NEU: Mittelständische Unternehmen mit < 1.000 Beschäftigten

 

Anpassungen bei den Förderquoten

  • Anpassungen bei den maximalen Zuwendungen (siehe unten- Höhe der Förderung)
  • Förderquote für Durchführbarkeitsstudien: Kleine Unternehmen erhalten 70%, mittlere Unternehmen 60% und andere Unternehmen 50%

 

Einfachere Förderung von Durchführbarkeitsstudien

  • Anpassung der zuwendungsfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien (siehe unten- Höhe der Förderung)
  • Verlängerung des Projektzeitraums bei Durchführbarkeitsstudien (max. 12 statt 8 Monate)
  • Neuerung bei Aufträgen an externe Dienstleister: Unternehmen können bis zu 35 % der Projektkosten für Aufträge an Dritte einplanen

Was wird gefördert

Die ZIM-Richtline umfasst verschiedene Bereiche, von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Markteinführung von Innovationen.

Im Detail werden folgende Aspekte gefördert:

  • Forschung und Entwicklungsaktivitäten
  • FuE-Einzelprojekte
  • FuE-Kooperationsprojekte
  • Innovationsnetzwerke
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Managementleistungen von Innovationsnetzwerken
  • Leistungen zur Markteinführung, wie Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste, Messeauftritte und Beratung


Wer wird gefördert

Die Hauptzielgruppe der novellierten ZIM-Richtlinie sind:

  • NEU: mittelständische Unternehmen mit < 1.000 Beschäftigten einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen, wenn sie mit mindestens einem KMU kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
  • Weitere mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen
  • Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen an FuE-Projekten zusammenarbeiten
  • Unternehmen, die Leistungen zur Markteinführung ihrer Produkte oder Dienstleistungen benötigen
  • Netzwerkmanagementeinrichtungen, die Innovationsnetzwerke koordinieren

Die Notwendigkeit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bleibt für alle antragsberechtigten Unternehmen bestehen.

 

Wie und wie viel wird gefördert

Die ZIM-Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Die genaue Höhe der Zuwendung und die Fördersätze variieren je nach Art des Projekts, der Unternehmensgröße und Projektform.

 

Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten:

  • FuE-Einzelprojekte:

Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro 

  • FuE-Kooperationsprojekte:

Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen

Erhöhung von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen

Erhöhung von max. 2.3Mio Euro auf max. 3Mio Euro für das Gesamtprojekt

  • Nationale Innovationsnetzwerke:

Erhöhung max. Fördersumme von 420.000 Euro auf 490.000 Euro

  • Internationale Innovationsnetzwerke:

Erhöhung max. Fördersumme von  520.000 Euro auf 600.000 Euro

  • Durchführbarkeitsstudien:

Bis zu 125.000 Euro pro Unternehmen, max. 250.000 Euro für die Gesamtstudie bei Kooperationen

  • Leistungen zur Markteinführung:

Bis zu 100.000 Euro pro geförderten FuE-Projekt

Zusätzliche Informationen

-Projekträger der Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH

-Projektträger der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

-ZIM-Antragsformulare werden aktualisiert und vorraussichtlich noch im Januar zur Verfügung stehen

Weitere Infos finden Sie hier

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei Fragen und Anliegen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch oder für eine unverbindliche Beratung in unserem Kalender.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

Ines Anders

Team Lead
Ines Anders ist Teil unseres Teams in Graz und leitet den Bereich Förderungen in Deutschland.

Elena Soriano

Senior Consultant
Elena Soriano ist Teil unseres Teams in Wien. Sie arbeitet im Bereich Forschungszulage.

Christopher Scholz

Senior Consultant
Christopher Scholz ist Teil unseres Teams in Berlin und zuständig für Förderprojekte in Deutschland.

Karolina Niendorf

Senior Consultant
Karolina Niendorf ist Teil unseres Teams in Deutschland und zuständig für Förderprojekte im Bereich Forschungszulage.

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