Die neue ZIM-Richtlinie, welche am 01.01.2025 in Kraft tritt, wurde in mehreren Bereichen optimiert:
Anpassungen der Förderbedingungen
Erweiterte Definition antragsberechtigter Unternehmen
Anpassungen bei den Förderquoten
Einfachere Förderung von Durchführbarkeitsstudien
Die ZIM-Richtline umfasst verschiedene Bereiche, von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Markteinführung von Innovationen.
Im Detail werden folgende Aspekte gefördert:
Die Hauptzielgruppe der novellierten ZIM-Richtlinie sind:
Die Notwendigkeit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bleibt für alle antragsberechtigten Unternehmen bestehen.
Die ZIM-Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Die genaue Höhe der Zuwendung und die Fördersätze variieren je nach Art des Projekts, der Unternehmensgröße und Projektform.
Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen
Erhöhung von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen
Erhöhung von max. 2.3Mio Euro auf max. 3Mio Euro für das Gesamtprojekt
Erhöhung max. Fördersumme von 420.000 Euro auf 490.000 Euro
Erhöhung max. Fördersumme von 520.000 Euro auf 600.000 Euro
Bis zu 125.000 Euro pro Unternehmen, max. 250.000 Euro für die Gesamtstudie bei Kooperationen
Bis zu 100.000 Euro pro geförderten FuE-Projekt
-Projekträger der Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH
-Projektträger der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
-ZIM-Antragsformulare werden aktualisiert und vorraussichtlich noch im Januar zur Verfügung stehen