zuwendungsfähige Ausgaben:
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Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Innovationsphasen:
Förderung mit Zuschüssen: bis zu 3Mio Euro je Projekt
Förderung mit Darlehen: bis zu 3Mio Euro je Antrag
-Die ILB (Bewilligungsbehörde) entscheidet auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB über die Zuwendungen.
-Das Programm tritt am 30.06.2027 außer Kraft.