Im Rahmen des „Sanierungsbonus“ werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei
Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind, gefördert.
Kriterien:
Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich GebäudeeigentümerInnen laut Grundbuch einen Antrag
stelle
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Die Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale abhängig vom umgesetzten Dämmstandard und der
Wohnnutzfläche:
1 Wert wird aus Energieausweis ermittelt
2 Wert wird aus Energieausweis ermittelt
Die förderungsfähigen bzw. umweltrelevanten Kosten setzen sich aus Material- Montage- und Planungskosten
zusammen.
Förderungsfähige Projektteile:
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